Für den Fall, dass die Praxis vorübergehend nicht aufgesucht werden kann – z.B. wegen
Quarantäne – können die Termine als Telefon-Sprechstunde wahrgenommen werden.
Für den Fall, dass die Praxis vorübergehend nicht aufgesucht werden kann – z.B. wegen
Quarantäne – können die Termine als Telefon-Sprechstunde wahrgenommen werden.